 «Umschlagplätze und Aussenarbeitsplätze sind mit einem dichten Boden (Beton oder Teerbelag) zu versehen und über Schlammsammler mit Tauchbogen in die Schmutzwasserkanalisation zu entwässern. Die Anwendung von wassergefährdenden Stoffen auf diesen Flächen ist untersagt.  Auf Plätzen, welche nicht in die Schmutzwasserkanalisation entwässern, ist das Waschen von Fahrzeugen, Geräten usw. sowie das Lagern und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten.»