d) Der Beschwerdegegnerin kann als Mieterin nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass in der Baubewilligung für den Neubau des Gewerbegebäudes keine Fahrrad- oder Motorfahrradabstellplätze vorgesehen wurden. Die Carrosseriewerkstatt hat gemäss Baugesuch zwei Angestellte und ein bis zwei Lernende.19 Vier Velos oder Mofas könnten bei Bedarf problemlos in der Carrosseriewerkstatt abgestellt werden. Die Beschwerde erweist sich auch insofern als unbegründet. 19 Formular 4.0, Betreiben, Einrichten, Umgestalten von Betrieben und Anlagen 10 3. Güterumschlag