Sie verfügt nach eigenen Angaben lediglich über einen Ersatzwagen für die Kunden, hat aber keine eigenen Nutzoder Abschleppfahrzeuge.18 Es bestehen keine Hinweise, dass das vorhandene Parkplatzangebot nicht ausreichend wäre, zumal die Angestellten, die zur beruflichen Wiedereingliederung im Betrieb arbeiten, zumeist keine eigenen Autos haben. Die vorhandenen zwei Parkplätze genügen für die Nutzung dieser Räume als Carrosseriewerkstatt. 12 BDE vom 1. Mai 2014, RA Nr. 110/2014/17 / VGE 2014/139 vom 14. Oktober 2014, E. 3.3 ff. 13 Plan Umgebung Parkplätze / Baumabstände 1:200 vom 5. August 2008, rev. 1. Oktober 2008