Direkt vor der Carrosseriewerkstatt befinden sich zwei Parkplätze, was der Baubewilligung von 2011 entspricht.17 Ausserdem kann die Beschwerdegegnerin ihre Zufahrt als Abstellplatz nutzen (sogenannte Abend- bzw. Wochenendparkplätze), da dieser Zugang nur die Carrosseriewerkstatt erschliesst. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb die Beschwerdeführerin geltend macht, es stehe nur ein Parkplatz zur Verfügung. Die Carrosseriewerkstatt wird bereits seit rund 2 ½ Jahren betrieben. Sie verfügt nach eigenen Angaben lediglich über einen Ersatzwagen für die Kunden, hat aber keine eigenen Nutzoder Abschleppfahrzeuge.18