c) Streitig ist, ob für das Bauvorhaben genügend Abstellplätze vorhanden sind. Mit Gesamtbauentscheid vom 3. Oktober 2008 wurden für das ganze Gewerbegebäude 82 Autoabstellplätze bewilligt.13 Im Baubewilligungsverfahren für den Einbau der Kantine im Jahr 201014 wurde die Parkplatzsituation und die Anordnung der Parkplätze erneut beurteilt und auf dem Grundrissplan "EG Gesamt" 71 „normale Parkplätze“ sowie 22 "Abend- / Wochenendparkplätze für besondere Anlässe" bewilligt.15 Die Carrosseriewerkstatt entspricht der damals (und heute) in Art. 7 ÜV vorgesehenen gewerblichen Nutzung (Reparaturwerkstatt).