mit den allseitig bewilligten Zugängen auch deren Nutzung als Ein- und Ausfahrten für 11 Überbauungsordnung (ÜO) "K.________", bestehend aus dem Überbauungsplan und den Überbauungsvorschriften (ÜV), vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt am 8. August 1995, mit Änderungen vom 3. April 2002, 17. März 2003 und 4. Juni 2014. 8 Anlieferungen zulässig.12 Die Carrosseriewerkstatt verfügt demnach über einen bewilligten Zugang.