7. Die Beschwerdeführerin beantragt, dem Baugesuch und dem Anlagegesuch für Farbspritzarbeiten sei der Bauabschlag zu erteilen. Die Beschwerdegegnerin verweist in ihren Schlussbemerkungen auf ihre früheren Eingaben und hält fest, dass sie mit den von 4 ihr vorgeschlagenen Auflagen einverstanden sei. Die Gemeinde und das Regierungsstatthalteramt äusserten sich nicht mehr. Auf die Rechtsschriften und die Berichte der Fachstellen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen