Maximaler Farbverbrauch bis 20 kg pro Jahr, Spritzzeit weniger als eine Stunde pro Tag, Installation eines Betriebsstundenzählers, Tragen eines geeigneten Atemschutzes und Wartung der Anlage gemäss Angaben des Herstellers. Das Rechtsamt holte beim beco, dem AWA und der Gebäudeversicherung die erforderlichen Amts- und Fachberichte ein und gab den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie Schlussbemerkungen.