6. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2014 reichte die Beschwerdegegnerin das ergänzte Baugesuchsformular 4.0 ein und beantragte, sofern erforderlich sei die Anlagegenehmigung für den Betrieb einer mobilen Farbnebelabsaugwand Typ LC 4000 mit Typ 5 Ventilator und Dreistufen-Filtersystem zu erteilen. Dazu sei sie mit folgenden Auflagen einverstanden: Maximaler Farbverbrauch bis 20 kg pro Jahr, Spritzzeit weniger als eine Stunde pro Tag, Installation eines Betriebsstundenzählers, Tragen eines geeigneten Atemschutzes und Wartung der Anlage gemäss Angaben des Herstellers.