Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 5. Mit Eingabe vom 16. August 2014 rügte die Beschwerdeführerin, dass in der Carrosseriewerkstatt Schleif- und Farbspritzarbeiten ausgeführt würden, ohne dass eine Abluftanlage bestehe. Sie beantragte, diese Arbeiten seien vorläufig einzustellen. Mit Zwischenverfügung vom 9. September 2014 wies das Rechtsamt das Gesuch der Beschwerdeführerin um Anordnung von vorsorglichen Massnahmen ab. Das Rechtsamt holte beim beco einen Bericht zu den Schleif- und Farbspritzarbeiten der Beschwerdegegnerin ein.