5. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'200.00 werden zu drei Vierteln, ausmachend Fr. 1'650.00, dem Beschwerdeführer und zu einem Viertel, ausmachend Fr. 550.00, dem Beschwerdegegner auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'633.50 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 21