4.1 Vor Baubeginn ist der Bauabteilung der Gemeinde Ipsach das Formular SB1 und nach Vollendung der Bauarbeiten das Formular SB2 unaufgefordert einzureichen. 4.2 Der Gehweg und die Fahrbahn dürfen durch die Bauarbeiten und Gerüstbauten nicht gefährdet oder behindert werden. Wird während der Bauphase öffentliches Terrain beansprucht, muss vorgängig beim Strasseninspektorat Lyss ein Gesuch für die Inanspruchnahme öffentlichen Grunds eingereicht werden.