3. Nebenbestimmungen 3.1 Baugestaltung a) Die zweite Schicht der Fassadendämmung, bestehend aus "Diffutherm", ist in der Dämmstärke von 6 cm auszuführen. b) Für die Fenstereinfassungen ist ein Rahmenelement mit einem Stirnmass von 12 bis 15 cm zu verwenden. 3.2 Fassadenfarbe Der Beschwerdeführer hat die definitive Farbe der Fassade und der Fensterelemente vor Baubeginn zu bemustern und der Gemeinde und dem Beschwerdegegner vorzulegen. 4. Hinweise