1. Der Antrag auf Löschung des als erhaltenswert eingestuften Bauernhauses C.________ Strasse Nr. aus dem Bauinventar der Gemeinde Ipsach wird abgewiesen. Es wird festgestellt, dass es sich bei der Liegenschaft C.________ Strasse Nr. um ein erhaltenswertes Baudenkmal im Sinn von Art. 10b Abs. 2 BauG handelt. In diesem Punkt wird die Beschwerde abgewiesen.