Im vorliegenden Fall wurde ein Schriftenwechsel durchgeführt. Danach fand ein Augenschein statt. In der Folge reichte der Beschwerdeführer ein geändertes Projekt ein und die Verfahrensbeteiligten erhielten die Möglichkeit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Beim AUE, der KDP und dem Strasseninspektorat wurde zudem je ein Bericht eingeholt. Damit ist der gebotene Zeitaufwand als leicht überdurchschnittlich zu werten. Die Baukosten sprechen dagegen für eine eher unterdurchschnittliche Bedeutung der Streitsache, die möglichen Auswirkungen für den Beschwerdeführer für eine durchschnittliche Bedeutung.