a) Nach dem Gesagten steht fest, dass das Gebäude C.________ Strasse Nr. zu Recht im Bauinventar der Gemeinde Ipsach als erhaltenswertes Gebäude inventarisiert worden ist. Zudem ist das geänderte Vorhaben mit Auflagen zur äusseren Baugestaltung sowie weiteren Nebenbestimmungen bewilligungsfähig.