Vorliegend ergibt sich aus Erwägung 4 dieses Entscheids sowie aus den gestempelten Projektunterlagen (vgl. Ziffer 2 des Entscheiddispositivs), wie das Aussendämmsystem genau ausgeführt werden muss. Die von der Gemeinde geforderte Auflage in Punkt 1 ist nicht nötig.