Das ist aus ökologischer Sicht positiv zu werten. Unter der Voraussetzung, dass die Dämmstärke der Wärmedämmung auf 16 cm reduziert und die Rahmenelemente für die Fenstereinfassungen auf 12 bis 15 cm verbreitert werden, ist die Projektänderung unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nicht mehr zu beanstanden.