Zudem wird die Aussenisolation so montiert, dass sie in einem späteren Zeitpunkt wieder rückgängig gemacht werden kann. Vor diesem Hintergrund ist die geplante Aussenisolation grundsätzlich mit den Denkmalschutzbestimmungen von Art. 10a ff. BauG vereinbar. 14 Massnahmen an Baudenkmälern sind allerdings auf den kleinstmöglichen Eingriff zu beschränken.20