d) Der Beschwerdegegner lehnt die Projektänderung ebenfalls ab und beantragt die Erteilung des Bauabschlags. Seiner Ansicht nach sei eine verputze Aussendämmung ebenfalls denkbar, doch müsste die Dämmstärke durch eine Materialwahl mit besseren Dämmwerten auf 16 cm oder weniger reduziert werden. Auch würden die geplanten Fensterleibungen aus Beton-Rahmenelementen ein zu dünnes Stirnmass aufweisen. Es seien breitere Betonelemente mit einer Stirnbreite von 12 bis 15 cm einzusetzen. Als Alternative zur verputzen Aussendämmung schlägt er eine Abdeckung der massiven Verschalungsstärke durch Rundschindeln in Eternit vor.