historischen Plänen eingetragen.17 Die Kritik des Beschwerdeführers, dass das Haus wegen der vielen Umbauten nicht mehr als intakter Bau wirkt, trifft zwar zu. Die Umbauten beeinträchtigen das Gebäude jedoch nicht dermassen, dass seine historische Qualität gänzlich verloren ginge. Charakteristische Bauteile, wie die Kellertüren mit der breiten Abfasung des Türgewändes auf der nordwestlichen Traufseite, das spätbarocke Interieur im Obergeschoss und die Elemente des Umschwungs (spätbarocken Zugangspostamente an der Nord-Ecke oder die geschützte Stützmauer der Gartenterrasse) bringen die geschichtliche Bedeutung des Hauses nach wie vor zum Ausdruck. Das umstrittene Gebäude C._____