Zur Begründung führt er aus, das Gebäude stelle ein über die Jahre entstandenes Flickwerk verschiedener Baustile ohne Konzept und ohne jeglichen architektonischen oder historischen Wert dar. Der Dacheinschnitt, die Dachfenster, der rückseitige Anbau, die neuen, sehr auffälligen und störenden Lärmschutzfenster, der Rieg, welcher auf halber Gebäudehöhe unvermittelt und unkoordiniert beginne, die Fassade sowie die älteren Fenster seien in keiner Art und Weise aufeinander abgestimmt. Das Gebäude sei in seiner heutigen Form nicht erhaltenswert, sondern ein Schandfleck. In den Schlussbemerkungen verweist der Beschwerdeführer zudem auf die Debatte zur Kulturpflegestrategie im