a) Der Beschwerdeführer beantragt, die Unterschutzstellung des als "erhaltenswert" eingestuften Bauernhauses auf der Parzelle Ipsach Gbbl. Nr. E.________ sei aufzuheben. Sinngemäss verlangt er damit die Streichung des Objekts aus dem Bauinventar Ipsach. Zur Begründung führt er aus, das Gebäude stelle ein über die Jahre entstandenes Flickwerk verschiedener Baustile ohne Konzept und ohne jeglichen architektonischen oder historischen Wert dar.