den vorinstanzlichen Entscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 5 2. Streitgegenstand a) Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 21. November 2014 eine Projektänderung für die thermische Fassadensanierung ein. Die Projektänderung sieht an drei Fassadenseiten (Nord-, Ost- und Westfassade) neu eine ca. 20 cm dicke Fassadendämmung mit Zellulosefasern und mineralischem Putz vor. Als Variante möchte der Beschwerdeführer aber auch eine Baubewilligung für das ursprüngliche Projekt.