5. Der Beschwerdegegner und die KDP lehnen die Projektänderung aus Denkmalschutzgründen ab. Das AUE begrüsst die Projektänderung aus energietechnischer Sicht. Die Gemeinde stimmte der Projektänderung ebenfalls zu. In seinen Schlussbemerkungen vom 31. März 2015 beantragt der Beschwerdeführer, die Projektänderung sei gutzuheissen und das Bauvorhaben zu bewilligen. Am Antrag, die Liegenschaft C.________ Strasse Nr. aus dem Bauinventar zu löschen, hält er fest.