2. Der Bauentscheid der Gemeinde Vinelz vom 3. Februar 2014 wird von Amtes wegen aufgehoben und das Baugesuch wird zur Fortsetzung des Verfahrens an das Regierungsstatthalteramt Seeland überwiesen. Die Baugesuchsakten der Gemeinde Vinelz gehen an das Regierungsstatthalteramt Seeland. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- werden der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin je zur Hälfte, d.h. je Fr. 500.--, zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Parteien tragen je ihre eigenen Parteikosten.