Vorliegend ist das Bauvorhaben auf die Vereinbarkeit mit den bundesrechtlichen Bestimmungen zum Gewässerraum zu überprüfen. Dazu muss das Vorhaben zusammen mit dem Ausnahmegesuch publiziert und ein Amtsbericht des AGR eingeholt werden. Je nach Ergebnis müssen anschliessend allfällige entgegenstehende Interessen überprüft und eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse gemacht werden. Die Sache ist somit noch nicht entscheidreif.