4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 40- 41 N. 4 5 Untersuchungsgrundsatz verletzt. Sie hätte abklären müssen, ob neben der Rolle der Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Beschwerdegegnerin ein Rechtsschutzinteresse bestand. Die Beschwerdeführerin hätte keine Gelegenheit erhalten, ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf das bestehende Ferienhaus darzulegen. Damit sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör ebenfalls verletzt worden.