Am 3. Februar 2014 erteilte die Baubewilligungsbehörde Vinelz die Baubewilligung. Im Bauentscheid hielt sie fest, die Beschwerdeführerin habe am 20. Dezember 2013 als Geschäftsführerin der Beschwerdegegnerin das Baugesuch zurückgezogen, worauf das Verfahren vorübergehend sistiert worden sei. Mit E-Mail vom 6. Januar 2014 habe der Vorsitzende der Geschäftsführung der Beschwerdegegnerin am Baubewilligungsverfahren festgehalten, so dass dieses in der Folge durch die Gemeinde weiter behandelt worden sei. Der Entscheid wurde der Beschwerdeführerin eingeschrieben zugestellt.