Mit E-Mail vom 21. Januar 2014 schrieb der Gemeindeschreiber der Beschwerdeführerin, aus Sicht der Baubewilligungsbehörde sei der Vorsitzende der Geschäftsführung der Beschwerdegegnerin legitimiert, für das Grundstück seiner Gesellschaft ein Baugesuch einzureichen. Das Baugesuch werde deshalb anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2014 weiterbehandelt.