Mit E-Mail vom 23. Dezember 2013 gab der Gemeindeschreiber von Vinelz D.________ von diesem Rückzugsschreiben Kenntnis. Die Gemeinde werde das Verfahren über die Festtage sistieren und die Legitimation für die Baueingabe bzw. für deren Rückzug im neuen Jahr überprüfen. Die Beschwerdeführerin erhielt eine Kopie dieser Nachricht. D.________ erklärte gegenüber dem Gemeindeschreiber gleichentags per Mail, das Baugesuch werde nicht sistiert.