Das Baugesuch wurde vom 21. November 2013 bis am 23. Dezember 2013 öffentlich aufgelegt. Mit eingeschriebenem Brief vom 20. Dezember 2013 teilte die Beschwerdeführerin der Baubewilligungsbehörde mit, sie ziehe das Baugesuch zurück: Sie sei einzelzeichnungsberechtigte Geschäftsführerin der Beschwerdegegnerin und das Abbruch- und Neubaugesuch sei ohne ihre Zustimmung eingereicht worden.