1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Niederbipp vom 10. Februar 2014 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 17. April 2013 wird der Bauabschlag erteilt. 2. a) Die Verfahrenskosten von Fr. 2'600.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 6'990.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Niederbipp zuständig.