Die Fläche, welche eine Breite von weniger als 5 m aufweist und damit abzuziehen ist, beträgt bei der Spielfläche vor dem Haus A rund 46.8 m2, bei der Spielfläche vor dem Haus B rund 80 m2 und bei der Spielfläche vor dem Haus C rund 91 m2. Insgesamt kann damit eine Fläche von rund 217 m2 nicht an die Spielfläche angerechnet werden. Die anrechenbare Spielfläche beträgt somit bloss etwa 266 m2 statt der erforderlichen 424.77 m2. Kommt dazu, dass die Spielfläche zwischen Haus C und Haus E den gemäss Empfehlung geforderten Mindestabstand von 3 m gegenüber der Hauptfassade des Hauses C um rund einen Meter unterschreitet.