Dies ergibt vorliegend eine Mindest-Aufenthaltsfläche von 100 m2. Zusammen mit der Kinderspielplatzfläche ergibt dies eine Mindestfläche von insgesamt 424.77 m2. Im Plan „Erdgeschoss / Obergeschosse"28 wird eine Fläche von 483 m2 ausgewiesen. 23 Arbeitshilfe für die Ortsplanung (AHOP) Nr. 92.2 Empfehlungen für die Projektierung und Gestaltung von benutzerfreundlichen Aussenräumen von Wohnüberbauungen, (nachfolgend AHOP Nr. 92.2), einsehbar unter . 24 AHOP Nr. 92.2, S. 5. 25 AHOP Nr. 92.2, S. 15. 26 AHOP Nr. 92.2, S. 19. 27 so ausdrücklich VGE 100.2011.256 vom 2. Mai 2012, E. 4.1.