Die durchgehenden Balkone werden optisch als Teil der Fassade und als Bestandteil des Gebäudekubus wahrgenommen, insbesondere bei Betrachtung von der Seite. Aufgrund der durchgehenden und gedeckten Balkone vergrössert sich zudem auch die Attikaterrasse auf der ganzen Länge, indem deren Brüstung weiter aussen angebracht 21 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Aufl., Band II, Bern 2010, Art. 65 N. 2 ff. 18 werden kann; funktionell ist damit ebenfalls von einer entsprechenden Erweiterung der Hauptdimensionen des Gebäudes auszugehen.