b) Vorliegend kommen die geplanten Häuser A, B und C in der Wohnzone W2g und die Häuser D und E in der Wohnzone W2k zu liegen. Die maximalen Gebäudebreiten betragen gemäss GBR für die W2g 14 m und für die W2k 12 m (Art. 2 GBR). In den bewilligten Plänen werden die Gebäudebreiten ohne die 2.5 m tiefen Balkone vermasst; die Maximalbreiten werden dabei bei sämtlichen Gebäuden ausgeschöpft.