19 Verordnung über die Begriffe und Messweisen vom 1. August 2011 (BMBV; BSG 721.3). 20 Baureglement der Gemeinde Niederbipp vom 11. Juni 2012, genehmigt durch das AGR am 10. Dezember 2012. 16 den Beschwerdeführenden erwähnten Skizze fehle eine Vermassung. Es müsse sich daher um Balkone handeln, welche mehr als 2.50 m in den Grenzabstand hineinragen. Die Auslegung der Bestimmungen liege schliesslich in der Verantwortung der Baubewilligungsbehörde. Sie habe auf eine einheitliche Bewilligungspraxis zu achten.