Das Strasseninspektorat ortete jedoch Probleme in der 90°-Kurve und dem abschliessenden, bis zur Überbauung ca. 65 m langen Abschnitt des M.________wegs. Die Sichtweite in der 90°-Kurve genügt den einschlägigen Normwerten gemäss SN 640 090 b „Sichtweiten" nicht, da das Sichtfeld durch abgestellte Fahrzeuge an der Kurveninnenseite stark eingeschränkt werde. Der offenbar vorgesehene Verkehrsspiegel sei hier bestenfalls ein sinnvoller Nebenbehelf.