a) Im Zusammenhang mit der Erschliessung führt die Gemeinde im vorinstanzlichen Entscheid (Ziffer III/4) Folgendes aus: „Bezüglich Erschliessung wird auf den Erschliessungsvertrag aus dem Jahre 1995 verwiesen. Darin wird festgehalten, dass sich die Eigentümer der Parzelle Nr. L.________ einverstanden erklären, dass die verkehrsmässige Erschliessung ausdrücklich über den M.________weg erfolgt. Jede