d) Auch diese Gehörsverletzung konnte jedoch im Rechtsmittelverfahren geheilt werden (vgl. E. 2d). Es ist nicht ersichtlich, dass den Beschwerdeführenden durch die Heilung der Gehörsverletzung ein Nachteil erwachsen würde. Inhalt und Auflagen der Fach- und Amtsberichte sind im angefochtenen Entscheid wiedergegeben worden. Der Plan der Gemeinde vom 6. Februar 2014 mit dem „Schreckprojekt" wurde den Verfahrensbeteiligten mit dem Entscheid zugestellt. Die relevanten Inhalte des Erschliessungsvertrags aus dem Jahr 1995 wurden im Entscheid wiedergegeben.