3. Zustellen von Amts- und Fachberichten sowie weiteren Unterlagen a) Die Beschwerdeführerin 3 sowie die Beschwerdeführenden 4 bis 13 rügen, das von der Gemeinde angefertigte „Schreckprojekt" sei nicht Bestandteil der aufgelegten Akten gewesen und sei ihnen vor dem Entscheid nicht zugestellt worden. Die Parteien hätten Anspruch darauf, sich zum Ergebnis des Beweisverfahrens und insbesondere zu neu von den Parteien eingebrachten Unterlagen zu äussern. Die Beschwerdeführenden 4 bis 13 bringen weiter vor, der Erschliessungsvertrag aus dem Jahr 1995 sei nicht aktenkundig.