Vorliegend geht aus dem angefochtenen Entscheid vom 10. Februar 2014 hervor, dass anlässlich einer Besprechung zwischen der Bauherrschaft und der Baukommission vom 26. November 2013 und einer telefonischen Besprechung vom 27. November 2013 beschlossen worden sei, auf die Durchführung der Einigungsverhandlung vom 28. November 2013 zu verzichten. Kurz darauf (am 9. Dezember 2013) reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Aus den Vorakten wird nicht ersichtlich, was genau die Gemeinde anlässlich der beiden Besprechungen vom 26. und 27. November 2013 mit der Beschwerdegegnerin besprochen hat.