Damit wird das Verfassungsprinzip der Fairness verletzt.6 Zudem lässt ein solches Vorgehen auch an der Unparteilichkeit der Behörde Zweifel aufkommen. Der Grundsatz der Waffengleichheit kann allenfalls dann gewahrt werden, wenn die Baubewilligungsbehörde wenigstens anschliessend an eine solche Besprechung die Einsprecher über den Inhalt des Gesprächs orientieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.