4. Das Tiefbauamt, Oberingenieurkreis IV, Strasseninspektorat Oberaargau (im Folgenden: Strasseninspektorat) reichte am 22. Mai 2014 auf Antrag des Rechtsamts einen Bericht zur Erschliessung ein. Mit Stellungnahme vom 21. Mai 2014 beantwortete die Gemeinde Niederbipp verschiedene Fragen des Rechtsamts. Schliesslich forderte das Rechtsamt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) auf, einen Bericht zur Frage der Messweise der Gebäudebreite einzureichen. Diese Stellungnahme des AGR datiert vom 2. Juni 2014. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.