Eventualiter sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Akten zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens an die Gemeinde zurückzuweisen. Weiter reichten die Beschwerdeführenden 4 bis 13 am 7. März 2014 eine Beschwerde ein, in welcher ebenfalls beantragt wird, der Gesamtentscheid sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Schliesslich ging eine Beschwerde der Beschwerdeführenden 14 und 15 vom 7. März 2014 ein. Auch sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids sowie die Erteilung des Bauabschlags. Die 3