2. Gegen diesen Entscheid gingen mehrere Beschwerden bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein: Die Beschwerdeführenden 1 und 2 reichten am 28. Februar 2014 eine Beschwerde ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 10. Februar 2014 und die Erteilung des Bauabschlags. Die Beschwerdeführerin 3 gelang mit Beschwerde vom 27. Februar 2014 an die BVE. Sie beantragt ebenfalls die Aufhebung des Gesamtentscheids und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Akten zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens an die Gemeinde zurückzuweisen.