1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 17. April 2013 bei der Gemeinde Niederbipp ein Baugesuch ein für den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern mit total 40 Wohnungen und einer Einstellhalle für 36 Fahrzeuge auf Parzelle Niederbipp Grundbuchblatt Nr. L.________. Die Parzelle liegt in den Wohnzonen zweigeschossig W2k und W2g (Häuser A, B und C in der Zone W2g, Häuser E und F in der Zone W2k). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 9. Dezember 2013 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Diese Projektänderung wurde allen Einsprechenden zur Orientierung und Stellungnahme zugestellt.