beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren Fr. 400.00 bis Fr. 11'800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG10). Der Anwalt der Beschwerdegegnerin macht ein Honorar von Fr. 2'190.00, Auslagen von Fr. 61.00 und Mehrwertsteuern von Fr. 179.85, total ausmachend Fr. 2'430.85 geltend. Das Honorar entspricht einer Ausschöpfung des Gebührenrahmens von nur knapp 16 Prozent und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.