3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftwechsel durch und holte die Vorakten bei der Vorinstanz ein. Die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz beantragen, die Beschwerde sei abzuweisen soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen